Kurzantwort: Prüfen Sie Mietzins, Nebenkosten, Kündigungstermine und Kaution vor der Unterschrift. Bei Wohnräumen darf eine Geldsicherheit höchstens drei Monatszinse betragen und muss auf einem Bankkonto oder Depot auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden.
Was gehört in ein gutes Mietdossier?
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- Identitäts- und Aufenthaltsnachweis im erforderlichen Umfang
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
- plausibler Einkommensnachweis
- aktueller Betreibungsregisterauszug oder erklärte Alternative bei Neuzuzug
- Referenzen nur mit vorheriger Zustimmung
Übermitteln Sie nur verlangte Daten und schwärzen Sie nicht benötigte sensible Angaben. Eine deutsche Bonitätsauskunft kann bei einem Neuzuzug ergänzen, ersetzt aber keinen Schweizer Betreibungsregisterauszug.
Mietvertrag richtig lesen
Vergleichen Sie Nettomietzins, Nebenkosten, Zahlungsbeginn, Mindestdauer, Kündigungstermine und besondere Pflichten. Bei Akontozahlungen für Nebenkosten folgt grundsätzlich eine Abrechnung; daraus kann eine Nachzahlung oder Rückerstattung entstehen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) empfiehlt, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen.
Wie funktioniert die Mietkaution?
Artikel 257e OR begrenzt die Sicherheit bei Wohnräumen auf höchstens drei Monatszinse. Geld oder Wertpapiere müssen bei einer Bank auf einem Konto beziehungsweise Depot liegen, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Die Bank gibt die Sicherheit grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien oder aufgrund eines rechtskräftigen Titels heraus.
Kernregel: Keine Kaution auf ein gewöhnliches Privatkonto der Vermieterschaft überweisen. Verlangen Sie ein korrektes Mietkautionskonto und bewahren Sie den Nachweis auf.
Wohnungsübergabe
- Zustand gemeinsam prüfen. Räume, Geräte, Schlüssel und Zählerstände kontrollieren.
- Mängel schriftlich protokollieren. Auch kleine Schäden und Gebrauchsspuren aufnehmen und fotografisch dokumentieren.
- Protokoll sichern. Beide Seiten erhalten eine nachvollziehbare Fassung.
Wo gibt es neutrale Hilfe?
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten sind die kantonalen paritätischen Schlichtungsbehörden die offizielle Anlaufstelle. Das BWO veröffentlicht eine Adressliste der Schlichtungsbehörden.
Häufige Fragen
Darf die Kaution vier Monatsmieten betragen?
Auf wessen Namen läuft das Kautionskonto?
Was ersetzt beim Neuzuzug den Betreibungsregisterauszug?
Offizielle Quellen
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Streit oder besonderen Vertragsklauseln ist fachliche Beratung angezeigt.